Schulelternrat

Der Schulelternrat besteht aus den Elternvertretungen der Klassenelternschaft. Aus jeder unserer 12 Klassen sind zwei gewählte Elternvertreter im Schulelternrat vertreten. Beide Vertreter sind stimmberechtigt. Aus diesem Elterngremium wird der Vorstand des Schulelternrates für zwei Amtsjahre gewählt.

Der Schulelternrat trifft sich in der Regel drei bis viermal im Jahr zu einer Sitzung. Es findet ein Meinungsaustausch über Themen unserer Schule und Schule im Allgemeinen statt. Elternvertreter haben die Möglichkei, Anträge zu stellen, die dann auf einer Sitzung diskutiert werden können. Die Schulleitung informiert in diesen Sitzungen über das aktuelle Geschehen und die Pläne der Schule.

Der Schulelternrat bringt sich aktiv in die Fortentwicklung des Schulprofils ein und wirkt in entsprechenden Arbeitsgruppen mit. Er unterstützt zudem die Schulleitung bei der Durchsetzung von Forderungen an den Schulträger, insbesondere Personal- und Ausstattungsangelegenheiten. Darüber hinaus kooperiert die Elternvertretung eng mit dem Förderverein der Grundschule Neuenkirchen im Hülsen. Der Schulelternrat nimmt stets an der Gesamtkonferenz teil. Diese tagt zweimal im Jahr und besteht aus Lehrer-, Schüler- und Elternvertretern. Sie berät und beschließt wesentliche Angelegenheiten der Schule, die ein Zusammenwirken von Lehrern, Eltern und Schülern erfordern.

Schulträger und Schulleitung unterrichten den Schulelternrat über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss der Schulelternrat gehört werden.

Leitfaden Landeselternrat Niedersachen